Helfen

Bürgschaften

Um Verwandte im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms nach Deutschland zu holen, bedarf es einer privaten Bürgschaft. Eine in Deutschland steuerpflichtige Person bürgt dafür, dass 5 Jahre lang keine staatlichen Hilfen in Anspruch genommen werden – ausgenommen sind die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, die in unserem Fall vom Land Berlin übernommen werden.
Erste Bürgen haben sich gefunden – eine vierköpfige Familie ist bereits in Berlin! Die gesamte Familie ist 2012 aus politischen Gründen aus Syrien in die Türkei geflohen und hat sich in Kahramanmaras ein neues Leben aufgebaut, das im Februar 2023 vom Erdbeben zerstört worden ist. Viele Familienmitglieder sind dabei ums Leben gekommen. Nur widerwillig geduldet und von Abschiebung bedroht, gab es für die Familie keine Chance auf einen Neuanfang in der Türkei. Diesen wagen sie nun in Berlin bei Angehörigen, die sich hier seit 2015 ein Leben aufgebaut haben.

Unterstützung beim Lebensunterhalt

Wir orientieren uns am Bürgergeld und möchten den Ankommenden in den ersten Monaten ein Auskommen sichern.

Finanzierung von Sprachkursen

Um sich nach der Ankunft in Deutschland schnell zu integrieren, sind gute Sprachkenntnisse besonders wichtig. Wir möchten jedem*r Ankommenden vier Sprachkurse ermöglichen, um das B1/B2-Niveau zu erreichen.

Fragen und Ideen?

Wir beantworten Eure Fragen gern und freuen uns über Anregungen – schreibt uns unter
vorstand@hilfe-fuer-menschen-aus-syrien.de.